Spendenbescheinigungen
Beschreibung
Die Stadt Steinheim ist wie alle Komunen als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die steuerbegünstigt ist.
Erhält die Stadt eine Zuwendung zur Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks, stellt diese für den Zuwendungsgeber eine steuerlich absetzbare Spende dar, für die er eine Spendenbescheinigung von der Stadt erhält.
Erhält die Stadt eine Zuwendung zur Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks, stellt diese für den Zuwendungsgeber eine steuerlich absetzbare Spende dar, für die er eine Spendenbescheinigung von der Stadt erhält.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen
§ 105 EStG
Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStG
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr