Familienpass
Beschreibung
Ausstellung eines Familienpasses bei
Folgende Leistungen werden auf Grund des Familienpasses gewährt:
- Familien mit mindestens 3 Kindern, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
- Arbeitslose sofern sie Arbeitslosengeld erhalten
- Sozialhilfeempfängern
- Familien mit einem behinderten Kind (mind. 50% Grad der Behinderung)
Der Hauptwohnsitz muss sich in Steinheim befinden.
Der Antrag ist im Bürgerbüro auf dem vorgeschriebenen Formular zu stellen. Der Familienpass ist jeweils für 1 Jahr gültig und kann auf Antrag verlängert werden.Folgende Leistungen werden auf Grund des Familienpasses gewährt:
- Reduzierung der Eintrittspreise bei städtischen Veranstaltungen oder im städtischen Freibad (nur bei Einzel- und Blockkarten) um 50 %
- Zuschüsse zu Klassenfahrten ab 3 Tagen
- Zuschuss zum Eigenanteil für Schule von 8 bis 13 Uhr
- Fahrtkostenzuschuss zum Kindergarten bei Ortschaften ohne Kindergarten
- Gebührenbefreiung bei der Ausstellung von Kinderausweisen und Geburtsurkunden
Gebühren
kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Stammbuch oder Ausweise
- Aktueller Arbeitslosengeldbescheid
- aktuelle Sozialhilfebescheid
- Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlagen
Ratsbeschluss
Richtlinien Familienpass
Richtlinien Familienpass
Anträge:
Digitaler Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses>>
Digitaler Antrag Zuschuss zur Klassenfahrt aus dem Familienpass>>
Digitaler Antrag auf Erstattung Eigenanteil für Schule 8-13 Uhr aus dem Familienpass>>
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr