Sprungziele
Inhalt

Hilfe bei Krankheit und Pflege

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

An-, Um- und Abmeldung

Beschreibung

Wer eine neue Wohnung bezieht, hat diesen Wechsel, egal ob er in Steinheim neu zuzieht oder innerhalb Steinheims umzieht, beim Bürgerbüro (früher Einwohnermeldeamt) anzuzeigen.
Der Wegzug ist zu melden, wenn jemand ins Ausland verzieht.

Hierzu gehören An- und Ummeldungen oder auch Abmeldungen (nur wer ins Ausland verzieht).

Ab dem 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung zwingend vozulegen.

Gebühren

keine

Benötigte Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument, Wohnungsgeberbestätigung

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:

vormittags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung,
nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit Terminvereinbarung.

Donnerstag:

von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung.

Freitag:

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Terminvereinbarung.