Öffentliche Auslegungen
Öffentliche Auslegungen werden rechtzeitig im Voraus amtlich bekanntgegeben. In der Regel erfolgen Auslegungen auf der Homepage der Stadt Steinheim.
Zusätzlich erfolgen Auslegungen auch im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße. 2, 32839 Steinheim. Der Ort der Einsichtnahme ist in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung angegeben.
Folgende Auslegungsunterlagen sind derzeit anhängig:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 »Galgenbusch«
Veröffentlichungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Galgenbusch"
Begründung, textliche Festsetzungen und Hinweise zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Galgenbusch"
Hinweise:
Alle Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich Planen + Bauen – Raum 201, Eingang D, 32839 Steinheim, Marktstraße 2, im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.
Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.