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Flüchtlingsberatung

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Straßenreinigungsgebühren

Beschreibung

Die Stadt führt die Reinigung und den Winterdienst für bestimmte öffentliche Straßen, Wege und Plätze durch. Hierfür wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben.

Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Als Benutzer gelten die Eigentümer der Grundstücke, die an den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen liegen. Maßstab für die Straßenreinigung und den Winterdienst ist die Straßenfrontlänge des Grundstücks auf volle Meter gerundet.

Wichtig:
Jeder Wechsel der Rechtsverhältniss am Grundstück sind vom Veräußerer und Erwerber der Stadt innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.

Gebühren

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr