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Elternbeiträge Kindertageseinrichtung

Beschreibung

Wenn Kinder eine Kindertageseinrichtung / Kindergarten besuchen, erhebt der Kreis Höxter hierfür einen Beitrag. Der Beitrag ist abhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern.

Unabhängig davon können Kindertageseinrichtungen einen Umkostenbeitrag für die Mittagsverpflegung oder Elterniniativen einen Mitgliedsbeitrag verlangen.

Durch Delegation des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist diese Aufgabe auf die Stadt übertragen worden. Die Beiträge werden an den Kreis abgeführt und dienen zur Aufbringung der Betriebskosten der Träger der Kindertageseinrichtungen/Kindergärten.

Gebühren

Elternbeitragstabelle [PDF-Dokument: 63 kB]

Benötigte Unterlagen

Einkommensnachweise z. B.:
  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
  • Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres
  • aktuelle Verdienstbescheinigung
  • Nachweis über geringfügige Beschäftigung (Minijob)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld I oder II/Sozialgeld
  • Leistungsbescheid Kindergeldzuschlag
  • Wohngeldbescheid
  • Unterhaltsleistungen (Urteil, Unterhaltstitel, etc.)
  • Elterngeldbescheid

Für die Festsetzung des Elternbeitrages können noch weitere Unterlagen bei Bedarf angefordert werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KiBiz)

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Höxter vom 07.01.2008 i. d. Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2015

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr