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Anliegerbeiträge

Beschreibung

Anliegerbeiträge werden von den Grundstückseigentümern als "Anlieger" für den sich aus der Anschlussmöglichkeit an eine öffentliche Einrichtung oder für den durch eine öffentliche Straße gegebenen ständigen Vorteil erhoben.

Es wird insbesondere unterschieden zwischen
  • Erschließungsbeiträgen (nach dem Baugesetzbuch)
  • Straßenbaubeiträgen (nach dem Kommunalabgabengesetz -KAG-)
  • Abwasser- (Kanal-) Beiträgen (nach dem KAG).
Die Höhe der Beiträge richtet sich, vereinfacht ausgedrückt, nach der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks.

Gebühren

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr