Kommunalwahl 2025
Die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag, den 14. September 2025 statt, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 28. September 2025.
Anfragen zur Bürgermeister- und Stadtratswahl in Steinheim bitte per E-Mail an wahlamt@steinheim.de richten.
Wer oder was wird gewählt?
Die Wahlen zu den Stadträten und Kreistagen, sowie auch die Wahlen von Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en finden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Stadt / beziehungsweise im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausländische Staatsangehörige der übrigen 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und auch nicht in Steinheim gemeldet sind, können nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Kommunalwahlen. Der Antrag ist bis 29.08.2025 bei der Stadt Steinheim zu stellen. Den Antrag erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Steinheim.
Wahlbezirke
Für die Wahl zum Stadtrat wurden 13 Wahlbezirke gebildet. In 17 Wahllokalen kann die Stimme abgegeben werden. Die Neueinteilung mit Zuordnung der Straßen finden Sie hier
Für das Gebiet der Stadt Steinheim wurden 2 Wahlbezirke für die Kreistagswahl gebildet. Informationen zur Wahl der Landrätin/des Landrates und des Kreistages finden Sie hier auf der Homepage des Kreises Höxter
Anfragen zur Landrats- und Kreistagswahl richten Sie bitte per E-Mail an: wahlen@kreis-hoexter.de
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2025
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