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Umzugsbeihilfe / Mietkaution

Beschreibung

Gewährung von Umzugsbeihlife / Mietkaution auf Antrag:

Besondere Voraussetzungen:
  • Der Antragsteller ist in Steinheim gemeldet und hält sich hier auf.
  • Der Antragsteller erhält laufende Leistungen nach dem SGB XII oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.
  • Wenn der Fachbereich Bürgerservice, Sachgebiet Soziales die Umzugskosten übernehmen soll, muss ein sehr wichtiger Grund für den geplanten Umzug gegeben sein. Vor Bewilligung der Umzugskostenbeihilfe erfolgt daher vom Fachbereich Bürgerservice - Soziales - eine genaue Prüfung der Notwendigkeit des Umzuges.
  • Die Miete der neuen Wohnung muss angemessen sein (Mietobergrenzen teilt das Sozialamt des neuen Wohnortes mit).

Besonderheiten:
  • Die Beihilfe kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag rechtzeitig vor dem Umzug gestellt wurde.
  • Insbesondere, wenn die Miete der neuen Wohnung teurer ist als die der alten, ist unbedingt vor Abschluss des Mietvertrages das Sozialamt zu befragen.

Gebühren

Kostenfreihet gemäß § 64 SGB X

Benötigte Unterlagen

Wenn der Umzug selbst durchgeführt werden kann:
  • Kostenvoranschläge von 2 verschiedenen LKW-Verleihfirmen
Wenn der Umzug nicht selbst durchgeführt werden kann:
  • Kostenvoranschläge von 2 verschiedenen Umzugsfirmen
  • Begründung, warum der Umzug nicht selbst durchgeführt werden kann.
  • Bescheinigung über die Angemessenheit der neuen Wohnung (bei Umzug in eine andere Stadt)
Von Personen, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, sind darüber hinaus bei der Antragstellung vorzulegen
  • Personalausweis
  • Nachweise über das gesamte Einkommen
  • Nachweise über evtl. vorhandenes Vermögen
  • Nachweise über Miete und Wohngeld
  • Nachweise über Versicherungen
  • Kontoauszüge von den letzten drei Monaten
  • Bankverbindung

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch, 12. Buch

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr