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Stadtführung

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Forderungsvollstreckung

Beschreibung

Die Stadtkasse wickelt den Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung ab. Sie verwaltet die Geldbestände und führt die notwendige Liquiditätsplanung durch. Die Stadtkasse ist für den Forderungseinzug zuständig.

Die Stadtkasse nimmt die Aufgaben der Stadt als Vollstreckungsbehörde wahr. Ihr obliegt das Mahnwesen sowie bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Beitreibung und die zwangsweise Einziehung.

Gebühren

Mahngebühren
Kosten der Zwangsvollstreckung

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag bis Freitag:
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr