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Öffentliche Auslegungen

Öffentliche Auslegungen werden rechtzeitig im Voraus amtlich bekanntgegeben. In der Regel erfolgen Auslegungen auf der Homepage der Stadt Steinheim.

Zusätzlich erfolgen Auslegungen auch im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße. 2, 32839 Steinheim. Der Ort der Einsichtnahme ist in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung angegeben.

Folgende Auslegungsunterlagen sind derzeit anhängig:

Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Steinheim

Die Unterlagen über die Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Stadt Steinheim werden gemäß § 47d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 08.04.2024 bis einschließlich 07.05.2024 auf der Homepage der Stadt Steinheim bereitgestellt und veröffentlicht.

Lärmaktionsplan für die Stadt Steinheim - Entwurf

Hinweise:

Alle Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße 2, 32839 Steinheim, Stabsstelle, Raum 051, Eingang Emmerstraße, im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan für die Stadt Steinheim unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans für die Stadt Steinheim nicht von Bedeutung ist. Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.

Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.