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Kinderreisepass

Beschreibung

Den Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer*in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der / des weiteren Personensorgeberechtigten und deren / dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus. Steht die elterliche Sorge allein einem Elternteil zu, so hat dieser eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder ein Elternteil verstorben ist. Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.

Ab dem 01.01.2021 hat der Kinderreisepass nur noch eine Gültigkeit von 12 Monaten. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn vor Ablauf der Gültigkeit des Kinderreisepasses die Verlängerung beantragt wird.

Gebühren

Neuantrag:                       13 €
Verlängerung/Änderung:  6 €

Benötigte Unterlagen

Für die Neuausstellung:
  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
  • ein neues Lichtbild (biometrietauglich)

Für die Verlängerung:
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich),
  • den zu verlängernden Kinderreisepass
Die Anwesenheit des Kindes ist zur Feststellung der Größe und der Augenfarbe notwendig. Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes notwendig.
Weiterhin ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile notwendig.

Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montags:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Dienstags:    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:  07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:         08:30 Uhr bis 12:30 Uhr