Bundestagswahl: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten - was tun?
Am 23. Februar 2025 wird ein neues Parlament für den Bundestag gewählt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger hätten ihren Wahlbenachrichtigungsbrief bis zum 02. Februar 2025 von der Post zugestellt bekommen sollen.
Ein geringer Teil der Wahlbenachrichtigungen konnte nicht zugestellt werden, z.B. weil der Briefkasten nicht richtig beschriftet war, diese wurden an das Wahlbüro zurückgesandt und können dort abgeholt werden.
Wahlberechtigte, die - aus welchem Grund auch immer - keine Wahlbenachrichtigung haben, können am Wahlsonntag trotzdem wählen gehen. Voraussetzung ist, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie können am Wahlsonntag auch ohne Benachrichtigungsbrief direkt ins Wahllokal gehen, dort den Personalausweis vorlegen und ihre Stimme abgeben.
Allerdings erhalten sie auch dann keine Wahlbenachrichtigung, wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfehlen wir daher, bis Freitag 12:30 Uhr im Wahlbüro abzuklären, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Allerdings ist nun nach Fristablauf eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis nicht mehr möglich.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt haben und glaubhaft versichern können, dass sie den beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, sollten sich unverzüglich, spätestens aber bis Samstag, 22. Februar 2025, um 12:00 Uhr im Wahlbüro melden und erhalten dort einen neuen Wahlschein.
Wahlbüro:
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