Sprungziele
Inhalt
Datum: 06.01.2025

Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Der Wahltermin für die Wahl zum deutschen Bundestag steht nun fest: 23.02.2025.

Aus der Terminfestsetzung werden nun einige Fristen definiert. Das nächste wichtige Datum ist die Erstellung des Wählerverzeichnisses am 12. Januar 2025.

Erst nachdem das Wählerverzeichnis erstellt wurde, kann der Druck von Wahlbenachrichtigungen erfolgen. Diese sollen dann innerhalb von 21 Tagen bei den Wahlberechtigten per Post zugehen. Wer bis 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte im Wahlbüro (Telefon 05233 21106 / E-Mail wahlamt@steinheim.de) der Stadt Steinheim nachfragen, ob er im Wählervereichnis aufgeführt ist.

Wer am 23.02.2025 sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein kann dann die Briefwahl durchgeführt werden.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen schriftlichen Antrag auf Ausstellen eines Wahlscheines. Mit diesem Antrag kann dann per Post oder bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Wahlschein beantragt werden. 

Die elektronische Beantragung eines Wahlscheines kann schon ab Montag, 13. Januar 2025 ab 12:00 Uhr erfolgen. Auf der Homepage der Stadt Steinheim ist dann der entsprechende Link zum Online-Angebot zu finden. 

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl wird die Stadt Steinheim erst Anfang Februar erhalten. Alle vorher gestellten Anträge auf Erstellung eines Wahlscheines werden zwar bearbeitet und vorbereitet, der Versand kann allerdings erst ab der 6. Kalenderwoche erfolgen. Grund hierfür sind die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen und Einsprüche gegen die Zulassung von Wahlvorschlägen. Erst wenn diese Fristen abgelaufen sind, steht fest, welche Angaben zu Parteien und Kandidaten auf den Stimmzetteln gedruckt werden müssen.

Wer im Februar in den Urlaub fährt, sollte daher abklären, ob er vorher im Bürgerbüro Briefwahl vor Ort machen kann, bzw. die Postanschrift im Urlaubsort angeben. Der Wähler trägt dabei aber die Verantwortung, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch rechtzeitig zum Wahltermin bei der Stadt Steinheim wieder eingehen.