Stadtverwaltung überprüft Hundebestand
Die Stadtverwaltung muss leider immer wieder feststellen, dass Hundehalter ihre vierbeinigen Hausgenossen nicht anmelden. Aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit setzen sie sich dem Verdacht aus, die Hundesteuer hinterziehen zu wollen. Wie nahezu jede Gemeinde in Deutschland erhebt auch die Stadt Steinheim eine Hundesteuer.
Zum Nachweis, dass der Hund angemeldet ist, werden Hundemarken ausgegeben. Diese werden den Hundehaltern regelmäßig mit den Hundesteuerbescheiden zugesandt.
Der Hund sollte die Marke zumindest dann am Halsband tragen, wenn er außerhalb des eigenen Grundstücks geführt wird. Die Hundemarke dient zum einen als Steuernachweis, zum anderen kann der Hund anhand der Steuernummer identifiziert werden. Dieses ist wichtig, weil es regelmäßig vorkommt, dass auf diese Weise zugelaufene Hunde auf dem schnellsten Wege ihren Haltern zurückgebracht werden können. Den Tieren bleibt dann der für den Eigentümer teure Aufenthalt im Tierheim erspart.
Ob klein oder groß, ob nur ein Hund oder ein ganzes Rudel – jeder Hund ist zur Hundesteuer anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung oder des Zuzugs nach Steinheim vorgenommen werden. Die Steuerpflicht beginnt allerdings erst, wenn der Hund drei Monate alt ist. Außerdem müssen „Große Hunde“ (Hunde über 40 Zentimeter Widerristhöhe und/oder 20 Kilogramm Gewicht) nach dem Landeshundegesetz NRW beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Steuerhinterziehung), die mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden kann. Die weit überwiegende Zahl der Hunde in Steinheim ist ordnungsgemäß angemeldet. Bei der Überprüfung geht es darum, Steuergerechtigkeit herzustellen und denen, die sich unrechtmäßig verhalten nicht auch noch Vorteile zu gewähren. Die Anmeldung eines Hundes kann im Bürgerbüro der Stadt Steinheim erfolgen.