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Wohnen

Ob ein historisches Stadthaus, das moderne Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage oder auf dem Land, das Reihenhaus im Grünen oder die zentral gelegene Wohnung – der Steinheimer Immobilienmarkt bietet für jeden Anspruch und in allen Preisklassen das adäquate Miet- oder Kaufobjekt bzw. ausreichend Grundstücke zur Errichtung eines Eigenheimes.

Die Frage, wie das Baugrundstück bebaut werden darf, regelt der Bebauungsplan. Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt.  Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Die einzelnen Bebauungspläne können Sie hier unter Bauleitplanung einsehen>>


Die Stabstelle Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Umwelt und Tourismus der Stadt Steinheim hält beispielsweise Informationen zu freien Grundstücken oder zu käuflichen Immobilien, auch aus dem gewerblichen und industriellen Bereich und über Ansprechpartner bereit.

Das Stadtplanungsamt des Fachbereiches Planen + Bauen sichert in vielfältiger Weise die Lebens- und Wohnqualität der Bürgerinnen und Bürger. Sie trägt zur Attraktivität Steinheims als familienfreundliche Wohnstadt und interessanter Wirtschaftsstandort bei.

So entwickelt sich auf einem Sanierungsgebiet von ca. 58 ha im Bereich der Innenstadt und des Industriegebietes Steinheim ein starkes Zentrum mit nachhaltiger Raumnutzung, Familienfreundlichkeit, Barrierefreiheit und Naherholungswert.