Fassaden- und Hofflächenprogramm
In der Innenstadt von Steinheim haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit Zuschüsse der Städtebauförderung für die Modernisierung des Gebäudebestandes in Anspruch zu nehmen.
Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Steinheim fördern im Rahmen der Standortaufwertung das private Engagement der Immobilieneigentümer zur Umgestaltung der Fassaden-, Dach- und Hofflächen der Gebäude.
Die Aufwertung von Fassaden-, Dach- und Hofflächen kann einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes und Attraktivierung des gesamten Stadtkerns leisten. Außerdem wird der Werterhalt privater Immobilien begünstigt. Die Stadt Steinheim unterstützt Eigentümer finanziell bei der Umsetzung von Standortaufwertungsmaßnahmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen, •Sanierung und Gestaltung von sichtbaren Gebäudefassaden
- Sanierung und Gestaltung von sichtbaren Dachflächen und deren Begrünung
- Rückbau von Nebengebäuden (z. B. Garagen und Schuppen) sowie Mauern
- Erneuerung historischer Einfriedungen
- Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden
- Gestaltung von Hofflächen
Art und Höhe der Förderung?
Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Der Fördersatz beträgt max. 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 24,00 Euro pro m2 umgestaltete Fläche.
Neben Baukosten sind Kosten für vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. Entfernung von Bauteilen und notwendige Planungsleistungen, förderfähig.
Welche Fördervoraussetzungen bestehen?
Damit die Maßnahmen gefördert werden kann müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Das Objekt liegt im Stadtumbau- und Sanierungsgebiet.
- Eine Förderung durch die KfW (insbesondere im Falle einer energetischen Sanierung) oder anderer Fördergeber ist nicht möglich.
- Mit der Umsetzung der Modernisierungsvereinbarung wurde noch nicht begonnen.
- Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.
- Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
- Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
- Die Modernisierungsmaßnahme ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.
- Die Farbwahl und das Material müssen mit der Umgebung in Einklang stehen und sind mit der Stadt abzusprechen.
Antragstellung
Anträge müssen schriftlich an die Stadt Steinheim gerichtet werden.
Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, z. B. Angebote, beizufügen. Den Antrag finden Sie hier>>