Öffentliche Auslegungen
Öffentliche Auslegungen werden rechtzeitig im Voraus amtlich bekanntgegeben. In der Regel erfolgen Auslegungen auf der Homepage der Stadt Steinheim.
Zusätzlich erfolgen Auslegungen auch im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße. 2, 32839 Steinheim. Der Ort der Einsichtnahme ist in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung angegeben.
Folgende Auslegungsunterlagen sind derzeit anhängig:
41. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Kernstadt Steinheim
Die Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Kernstadt Steinheim werden gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 02.07.2025 bis einschließlich 01.08.2025 auf der Homepage der Stadt Steinheim bereitgestellt und veröffentlicht.
Gleichzeitig erfolgt in dieser Zeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durch die Kreisverwaltung Höxter.
Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung des Raiffeisenmarktes in Steinheim
Schalltechnische Untersuchung Umbau Raiffeisenmarkt Steinheim
Hinweise:
Alle Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich Planen + Bauen – Raum 201, Eingang D, 32839 Steinheim, Marktstraße 2, im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.
Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 34 »Raiffeisen«
Die Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Raiffeisen“ in der Kernstadt Steinheim werden gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 02.07.2025 bis einschließlich 01.08.2025 auf der Homepage der Stadt Steinheim bereitgestellt und veröffentlicht.
Gleichzeitig erfolgt in dieser Zeit die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durch die Kreisverwaltung Höxter.
Begründung zur 3. Änderung des Bebaungsplanes “Raiffeisen“
Hinweise:
Alle Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich Planen + Bauen – Raum 201, Eingang D, 32839 Steinheim, Marktstraße 2, im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.degesendet werden.
Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.