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Förderprogramm "Innenstadtfonds"

Über den Innenstadtfonds besteht eine weitere Möglichkeit, private Maßnahmen finanziell unterstützen zu lassen. Dabei soll der Innenstadtfonds helfen, Ideen zu realisieren, die zur Stärkung der Innenstadt beitragen.

Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

Folgende Maßnahmen werden u. a. bezuschusst.
Investitionen im öffentlichen Raum:

  • Beleuchtungselemente in Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung
  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Begrünung
  • Kunstobjekte
  • Ergänzung Stadtkernmobiliar
    (z. B. Bänke, Spielgeräte, Fahrradständer)
  • Punktuelle Straßenumgestaltung
    (z. B. bauliche Gestaltung von Eingangssituationen)
  • Sonstige öffentlichkeitswirksame Investitionsmaßnahmen, die zur Belebung undAttraktivierung der Innenstadt Steinheim beitragen

Konzeptionelle, organisatorische und imagefördernde Maßnahmen:

  • Analysen und Konzepte
    (u. a. für Leerstände)
  • Befragungen
  • Wettbewerbe
  • Gestaltungsleitfäden
  • Sonstige öffentlichkeitswirksame nicht-investive Maßnahmen, die zur Belebung und Attraktivierung der Innenstadt Steinheim beitragen

Wie wird gefördert?

Der Innenstadtfonds wird wie folgt finanziert:

  • 50 % Bund-, Landes- und Stadtmittel
  • 50 % private Mittel

Der maximale Zuschuss pro Maßnahme beträgt 7.500 Euro. Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 250 Euro beträgt (Bagatellgrenze).

Welche Fördervoraussetzungen bestehen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, wie z. B.

  • Bewohner
  • Unternehmen
  • Vereine und Bürgerinitiativen
  • Gemeinnützige Träger
  • Öffentliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Sämtliche Maßnahmen sind mit der Stadt Steinheim abzustimmen. Mit der Durchführung der geplanten Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Bei der Durchführung der Maßnahmen sind die im Förderbescheid genannten Auflagen sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Vorhaben, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen, werden nicht gefördert.

Antragstellung

Anträge müssen schriftlich an die Stadt Steinheim gerichtet werden.

Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, z. B. Angebote, beizufügen. Den Antrag finden Sie hier>>