Öffentliche Auslegungen
Öffentliche Auslegungen werden rechtzeitig im Voraus amtlich bekanntgegeben. In der Regel erfolgen Auslegungen im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße. 2, 32839 Steinheim. Der Ort der Einsichtnahme ist in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung angegeben.
Zusätzlich erfolgt neben der Auslegung im Rathaus auch eine Veröffentlichung der ausgelegten Unterlagen hier auf der Homepage der Stadt Steinheim.
Folgende Auslegungsunterlagen sind derzeit anhängig:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 "Bornebrucher Weg / Billerbecker Straße"
Die Unterlagen der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 „Bornebrucher Weg / Billerbecker Straße“ im Bereich des oberen Teils der Billerbecker Straße werden zusätzlich zur Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch im Rathaus der Stadt Steinheim gemäß § 4 Buchstabe a Baugesetzbuch im Zeitraum vom 06.06.2023 bis 07.07.2023 einschließlich hier bereit gestellt.
Offenlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1
Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1
Hinweise:Auf die gegebenen Anregungen wird in der Umweltprüfung und damit in dem Umweltbericht eingegangen, der Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes ist. Alle zur Planung vorliegenden Unterlagen können jederzeit im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich 4 Planen + Bauen im vorgenannten Zeitraum nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung zu dieser Auslegung können Sie hier einsehen>>
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 Buchstabe a Absatz 6 Baugesetzbuch). Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.
Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.