Stadtwappen
Beschreibung
In Silber (Weiß) eine rote Stadtmauer mit goldenem (gelben) Tor, bekrönt von drei runden Zinnentürmen, deren mittlerer doppelt gezinnt ist.
Verwendung des Stadtwappens
Zur Führung des Stadtwappens ist grundsätzlich nur die Stadt Steinheim befugt.
Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte ist genehmigungspflichtig. Gem. § 14 Gemeindeordnung NW kann die Gemeinde anderen die Befugnis erteilen, dass Gemeindewappen für private Zwecke zu verwenden, wenn die Gewähr besteht, dass die Verwendung nicht unangemessen bzw. missbräuchlich erfolgt.
Zuständig für die Genehmigung ist der Hauptausschuss der Stadt Steinheim.
Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte ist genehmigungspflichtig. Gem. § 14 Gemeindeordnung NW kann die Gemeinde anderen die Befugnis erteilen, dass Gemeindewappen für private Zwecke zu verwenden, wenn die Gewähr besteht, dass die Verwendung nicht unangemessen bzw. missbräuchlich erfolgt.
Zuständig für die Genehmigung ist der Hauptausschuss der Stadt Steinheim.
Die Flagge der Stadt Steinheim
Banner: Grün-weiß längsgestreift mit dem Stadtwappen oberhalb der Mitte
Hissflagge: Grün-weiß längsgestreift mit dem zur Stange verschobenen Stadtwappen
Hissflagge: Grün-weiß längsgestreift mit dem zur Stange verschobenen Stadtwappen