Sprungziele
Inhalt

Baugebiete

Die Stadt Steinheim bietet für Bauinteressenten verschiedene attraktive ausgewiesene Flächen zur Bebauung an.

Nähere Auskünfte zu den freien Grundstücken erhalten Sie in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Umwelt und Tourismus.

Hier sehen Sie freie Bauplätze im Gebiet der Stadt Steinheim:

In der Karte werden auch die Bebauungspläne der einzelnen Baugebiete angezeigt. Um die Bebauungspläne einsehen zu können, klicken Sie in der Karte auf den blauen Button und wählen Sie dort „Fachpläne“ aus. Wählen Sie die entsprechende blaue Fläche aus und wählen die Urkunde aus.

Die Frage, wie das Baugrundstück bebaut werden darf, regelt der Bebauungsplan. Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.

Nähere Informationen zur Bebaubarkeit und zu den jeweiligen Bebauungsplänen der Stadt Steinheim bekommen Sie im Fachbereich Planen + Bauen:

Herr F. Borgmeier

Fachbereich Planen + Bauen
Fachbereichsleiter

Marktstraße 2
Rathaus
32839 Steinheim

Herr C. Nölker

Fachbereich Planen + Bauen

Marktstraße 2
Rathaus
32839 Steinheim

Für Fragen zu Bauplätzen und deren Reservierung wenden Sie sich bitte an:

Herr R. Kleine

Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Umwelt und Tourismus

Marktstraße 2
Rathaus
32839 Steinheim