Anregungen und Beschwerden
Nach § 24 der Gemeindeordnung haben Einwohner*innen, die seit mindestens drei Monaten im Stadtgebiet wohnen, das Recht sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden. Dieses kann per Brief, per E-Mail, per Fax oder als Nachricht über das Kontaktformular der Homepage erfolgen. Eine Unterschrift oder elektronische Authentifizierung ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass eindeutig ein Absender erkennbar ist.
Hierbei handelt es sich um einen Wunsch der Einwohner*innen, dass sich der Rat mit einem besonderen Thema beschäftigen möge. Die Einwohner*innen werden schriftlich darüber unterrichtet, wie der Rat über die Angelegenheit entschieden hat.