Einwohnerantrag
Der Antrag
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und ein konkretes Anliegen benennen sowie eine Begründung enthalten. Weiterhin sind 3 Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Der Antrag muss von 5% der Einwohner unterzeichnet sein. Jeder Unterzeichnende muss mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse zweifelsfrei zu erkennen sein. Jede Liste mit den Unterschriftenen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. In der gleichen Angelegenheit darf es in den vorherigen 12 Monaten keinen Einwohnerantrag gegeben haben.