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Öffentliche Auslegungen

Öffentliche Auslegungen werden rechtzeitig im Voraus amtlich bekanntgegeben. In der Regel erfolgen Auslegungen auf der Homepage der Stadt Steinheim.

Zusätzlich erfolgen Auslegungen auch im Rathaus der Stadt Steinheim, Marktstraße. 2, 32839 Steinheim. Der Ort der Einsichtnahme ist in der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung angegeben.

Folgende Auslegungsunterlagen sind derzeit anhängig:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 30 »Lipper Tor«

Veröffentlichungsplan zur 4. Änderung des Bebauungsplanes «Lipper Tor«

Begründung, textliche Festsetzungen und Hinweise zur 4. Änderung des Bebauungsplanes «Lipper Tor«

Schallschutz-Lärmgutachten zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Lipper Tor"

Hinweise:

Alle Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich Planen + Bauen – Raum 201, Eingang D, 32839 Steinheim, Marktstraße 2, im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.

Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 10 „Wiechersweg“

Die Unterlagen über die Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nummer 10 „Wiechersweg“ der Stadt Steinheim werden gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 04.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 auf der Homepage der Stadt Steinheim bereitgestellt und veröffentlicht.

Plan zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 10 "Wiechersweg"

Begründung, textliche Festsetzungen und Hinweise zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 10 "Wiechersweg"

Hinweise:

Alle zur Planung vorliegenden Unterlagen können auch im Rathaus der Stadt Steinheim im Fachbereich 4 Planen + Bauen im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung zu dieser Auslegung können Sie hier einsehen>>

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 Buchstabe a Absatz 6 Baugesetzbuch). Stellungnahmen können im Auslegungszeitraum auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@steinheim.de gesendet werden.

Der Bau- und Planungsausschuss prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.