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Stadt & Rathaus

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An-, Um- und Abmeldung

Beschreibung

Wer eine neue Wohnung bezieht, hat diesen Wechsel, egal ob er in Steinheim neu zuzieht oder innerhalb Steinheims umzieht, beim Bürgerbüro (früher Einwohnermeldeamt) anzuzeigen.
Der Wegzug ist zu melden, wenn jemand ins Ausland verzieht.

Hierzu gehören An- und Ummeldungen oder auch Abmeldungen (nur wer ins Ausland verzieht).

Ab dem 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung zwingend vozulegen.

Gebühren

keine

Benötigte Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument, Wohnungsgeberbestätigung

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montags:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Dienstags:    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:      08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:  07:00 Uhr bis 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:         08:30 Uhr bis 12:30 Uhr